Verzögerung bei Fernwärmeverrechnung
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Kunden,
wir teilen Ihnen mit, dass es bei der Fernwärme-Verrechnung ab Januar 2023 zu einer Verzögerung der Rechnungslegung kommen wird. Mit dem Haushaltsgesetz 2023 welches am 29.12.22 verabschiedet wurde, sieht der Art. 1; Abs 16 die Senkung der Mehrwertsteuer auf Fernwärmedienstleistungen auf 5% für das erste Trimester 2023 vor. Die Agenzia delle Entrate sowie die Regulierungsbehörde ARERA wird bis 28.02.23 festlegen wie diese Maßnahme umzusetzen ist.
Wie oben beschrieben muss das EWP daher die Veröffentlichung der Bestimmungen abwarten. Die Verrechnung erfolgt zum baldmöglichsten Zeitpunkt. Wir bitten um Verständnis.