Stromversorgung

Stromlieferung entsprechend „carta dei servizi AEEGSI“
Der Stromlieferungsvertrag, die Erklärung des reduzierten Mwst-Satz, sowie die SEPA-Beauftragung werden in unserem Büro, in Prad am Stj. – Kreuzweg 5/C, gemeinsam mit dem Kunden ausgefüllt und können direkt vom Kunden unterzeichnet werden.

Auf der Hompage der staatlichen Regulierungsbehörde können Sie die Tarife nachlesen www.arera.it/it/prezzi.htm
Weiters finden Sie Informationen zur Strompreisentwicklung an der Börse unter https://www.mercatoelettrico.org/it/

Vereinfachte Definition Strompreis:
Der Strompreis setzt sich aus Energiepreis, Verteilung u. Messung, Systemkosten und Steuern zusammen.

Vorteile Mitglieder:
Mitglieder des EWP erhalten eine Vergünstigung des Energiepreises, außerdem entfallen einige Systemkosten im Ausmaß der Eigenproduktion des EWP.

Wir bitten unsere Kunden für den Vertragsabschluss folgende Dokumente mitzubringen:

  • Kopie Ausweis
  • Kopie Steuernummer
  • Kopie der letzten Stromrechnung (bei „Switching“)
  • Katasterdatenauszug (bei Eigentümer)
  • Mietvertrag (dieser muss von beiden Parteien unterschrieben sein)
  • Stempelmarke zu € 16,00
  • Bankdaten für SEPA-Beauftragung
Veröffentlichung laut Delibera 501/2014/R/com (Bolletta 2.0)

Nachstehend finden Sie Informationen und Beschreibungen der einzelnen Rechnungskomponenten, sowie dem Aufbau der Rechnung.

Download – Guida bolletta
Download – Glossario bolletta

Quelle: https://bolletta.arera.it/bolletta20/index.php/home/elettricita/dati-del-cliente-e-della-fornitura

Veröffentlichung laut Delibera 413/2016/R/com (TIQV)

Anmerkung Genossenschaften:
Betreiber, die eine historische Genossenschaft mit Konzession sind, können die Bestimmungen aus dem TIQV für Nutzer, die Mitglieder der Genossenschaft sind, freiwillig anwenden.

Tabelle A – Spezifische Qualitätsparameter für den Stromverkauf

Beschreibung Spezifische Standards ab 2019 Einhaltungsgrad im Jahr 2022
Zeitraum bis zum Antwortschreiben auf schriftliche Beschwerden 30 Kalendertage 100%
Zeitraum für Richtigstellung Fakturierung 60 Kalendertage

90 Kalendertage für Rechnungen mit
Abrechnungszeitraum von Vier-Monaten

100%
Zeitraum für Richtigstellung von Doppelfakturierung 20 Kalendertage 100%

Allgemeine Standards:

Beschreibung Allgemeine Standards
Zeitraum für Beantwortung von schriftlichen Informationsanfragen 95% der Fälle innerhalb von 30 Kalendertagen

Automatische Entschädigungen für die Nichtbeachtung der spezifischen Qualitätsparameter
Im Falle von Nichteinhaltung der spezifischen Qualitätsparameter laut Tabelle A, wird dem Kunden eine automatische Entschädigung, in Höhe von 25,00 € zugestanden. Der Betrag kann sich im Verhältnis zur verspäteten begründeten Beantwortung der Anfrage verdoppeln bzw. verdreifachen

Der zustehende Betrag wird dem Nutzer automatisch in der nächsten darauffolgenden Rechnung gutgeschrieben.
Von der automatischen Entschädigung sind ausgenommen: Fälle von höhere Gewalt, Naturereignisse, Öffentliche Anordnungen.

Download – Vorlage Beschwerde

Der Kunde hat auch die Möglichkeit eine formloses bzw. eigenes Beschwerdeschreiben abzufassen, welches aber folgende Mindestinnhalte aufweisen muss:
a) Name und Nachname;
b) Lieferadresse;
c) Postanschrift und E-Mail-Adresse für die Zusendung des Antwortschreibens
d) Beschreibung der Problematik
e) POD oder Kundennummer

Veröffentlichung laut Delibera 258/2015/R/com – TIMOE

Der TIMOE regelt folgendermaßen die Abschaltung der Belieferung aufgrund Säumigkeit.

  1. Versand von einer Mahnung (meist 10-15 Tage nach Fälligkeit der Rechnung) via PEC oder per Einschreiben
  2. nach 10-20 Tage (bei PEC 15 Tage) wird die Leistung von Kunden in Niederspannung auf 15% der Leistung gesenkt
  3. nach weiteren 15 Tagen kann effektiv der Strom abgeschaltet bzw. der Zähler abmontiert werden, für diese Prozedur sind 8 Arbeitstage vorgesehen.

Sofern der Kunde in der Zwischenzeit zahlt, so muss die Belieferung innerhalb 2 Arbeitstagen wieder aktiviert werden.

Grundsätzlich ist es laut TIMOE geregelt, dass es nur einer Mahnung bedarf, in der wird jedoch bis zu 2-3 Mal gemahnt (Abstand 15 Tage) und der Kunde wird über die bevorstehende Abschaltung informiert.

 

Der Kunde hat Anrecht auf eine automatische Entschädigung:

  • Von 30 €, sollte der Anschluss reduziert oder deaktiviert worden sein, ohne dass der Stromlieferant eine Mahnung versendet hat.
  • Von 20€, sollte der Anschluss reduziert oder deaktiviert worden sein:
    a) wenn nicht der letzte Zahlungstermin laut Mahnung eingehalten worden ist;
    b) wenn der Lieferant das Zustellungsdatum der Mahnung nicht nachweisen kann;
    c) wenn nicht die Frist von 3 Tagen ab letzten Zahlungstermin eingehalten wurde
Veröffentlichung laut Delibera 402/2013/R/com – TIBEG

Der Bonus ist eine Vergünstigung auf die im Zeitraum eines Jahres anfallenden Stromspesen, die der Staat den Familien mit niedrigen Einkommen und den Großfamilien zur Verfügung stellt.

Der Bonus steht auch Bürgern, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen elektronische Geräte mit lebenserhaltender Funktion verwenden müssen.

Wer hat das Anrecht
Anrecht auf diesen „Bonus sociale“ haben ansässige Haushaltskunden, die einen Stromliefervertrag abgeschlossen haben und die angeführten Bedingungen erfüllen:

  • Familienangehörige mit ISEE-Wert bis zu 8.265,00 Euro;
  • Familienangehörige mit über 3 zu Lasten lebenden Kindern mit einem ISEE-Wert bis zu 20.000,00 Euro;
  • Bei Anwesenheit von schwerkranken Personen, welche von elektronische medizinische Geräte mit lebenserhaltender Funktion abhängig sind; in diesem Falle ohne Energie- und Wohnsitzeinschränkungen.

Annahmestelle
Das Ansuchen für den Energiebonus können in der örtlichen Gemeinden gestellt werden. Die ISSEE-Bescheinigung kann von den Patronaten und Steuerbeistandshilfen (CAF) ausgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.arera.it/it/bonus_sociale.htm

Veröffentlichung laut D.M. 31/07/2009 – Energie Mix

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 31. Juli 2009 über „Kriterien und Verfahren für die Bereitstellung von Informationen an Endkunden über die Zusammensetzung des Energiemixes, der für die Produktion des gelieferten Stroms verwendet wird, sowie über die Umweltauswirkungen der Produktion“ hat Acquirente Unico für die Jahre 2020 und 2021 die Zusammensetzung des Mixes der Primärenergieträger in Bezug auf dessen Stromlieferung wie folgt festgelegt:

Zusammensetzung des Energiemixes in Bezug auf die Stromlieferung des geschützten Grundversorgungdienstes

Verwendete Primärenergiequellen Jahr 2020* Jahr 2021**
Erneuerbare Energiequellen 8,49% 8,36%
Kohle 11,70% 13,06%
Erdgas 62,61% 64,93%
Erdölprodukte 0,97% 1,39%
Atomenergie 9,57% 7,05%
Andere Quellen 6,66% 5,21%

* endgültige Daten
** vorläufige Daten
Quelle: GSE SpA

Zusammensetzung des nationalen Durchschnittsmixes, der für die Erzeugung des in den letzten zwei Jahren in das italienische Stromsystem eingespeisten Stroms verwendet wurde

Verwendete Primärenergiequellen Jahr 2020* Jahr 2021**
Erneuerbare Energiequellen 44,31% 42,32%
Kohle 4,75% 5,07%
Erdgas 45,88% 48,13%
Erdölprodukte 0,57% 0,88%
Atomenergie 0,00% 0,00%
Andere Quellen 4,49% 3,60%

* endgültige Daten
** vorläufige Daten
Quelle: GSE SpA

Veröffentlichung laut D.M. 13.05.2016 – Information zu Fernsehgebühr RAI

Die personenbezogenen Daten für die Stromlieferung werden im Falle eines ansässigen Haushaltskunden, auch zum Zweck der Identifizierung des Inhabers der Gebühr und Belastung der Rechnung, verwendet. Im Falle eines ansässigen Haushaltskunden wird dieser Vorgang ohne weitere Kontrollen in Bezug auf Wohnsitz durchgeführt.

Veröffentlichung laut Allegato A, Delibera 555/2017/R/com (offerte PLACET)

Sämtliche Angebote auf dem Detailstrommarkt sind unter dem “Portale offerte” unter https://www.ilportaleofferte.it/portaleOfferte/ verfügbar.

Schrittweiser Schutzdienst – ARERA Beschluss Nr. 491/2020/R/eel

Die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA hat mit Beschluss Nr. 491/2020/R/eel den schrittweisen Schutzdienst (sog. „servizio a tutele graduali“) für „kleine Unternehmen“, die sich ab dem 1. Jänner 2021 ohne Stromliefervertrag am freien Markt befinden, eingeführt.

Mit diesem Datum wurde für die „kleinen Unternehmen“ daher der geschützte Grundversorgungsdienst (sog. „Mercato di maggior tutela“) abgeschafft.

Haushaltskunden und „Kleinstunternehmen“ bleiben hingegen vorerst weiterhin im geschützten Grundversorgungsdienst und werden erst ab 1. Jänner 2022 dem schrittweisen Schutzdienst zugeordnet.

Die Energie-Werk Prad Genossenschaft, ist als Stromverteiler im „Mercato di Maggior Tutela“, deshalb verpflichtet folgende Eigenerklärungen zur Einstufung der betroffenen Endkunden, von den Betrieben welche im geschützten Grundversorgungsdienst beliefert werden, einzuholen.

1. Eigenerklärung aus Anlage 1
Zur Einstufung von Kunden, die Kleinstunternehmen entsprechen (d.h. eine Mitarbeiterzahl von nicht mehr als 10 und einen Jahresumsatz/eine Bilanzsumme von nicht mehr als 2 Mio. Euro haben), müssen Betreiber des geschützten Grundversorgungsdienstes („esercenti la maggior tutela“) ab dem 1. Jänner 2021 die Eigenerklärung aus Anlage 1 von Nicht-Haushaltskunden anfordern, die sie an diesem Datum im Rahmen des geschützten Grundversorgungsdienstes beliefern und eine vertraglich zugesicherte Leistung von weniger oder gleich 15 kW aufweisen.
Download Eigenerklärung Anhang 1

2. Eigenerklärung aus Anlage 2
Zur Einstufung von Kunden, die kleinen Unternehmen entsprechen und als solche Anspruch auf den schrittweisen Schutzdienst haben, müssen die Betreiber des schrittweisen Schutzdienstes bei jeder neuen Aktivierung zum schrittweisen Dienst die Eigenerklärung aus Anlage 2 anfordern.
Download Eigenerklärung Anhang 2

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.arera.it/it/docs/20/491-20.htm
https://www.arera.it/it/consumatori//STG.htm

Notplan für die Sicherheit des nationalen Stromnetzes (PESSE)

Der Notfallplan für die Sicherheit des Elektrizitätsnetzes (PESSE) ist so konzipiert, um unkontrollierte Blackouts zu verhindert, wenn eine schwere Stromknappheit im nationalen Netz festgestellt wird. Solche Situationen würden soziale und wirtschaftliche Unannehmlichkeiten für die gesamte Bevölkerung verursachen. Daher kommt der PESSE, besser bekannt als der Blackout-Rettungsplan, ins Spiel. Dieser zielt darauf ab, den Stromabzug durch selektive und programmierte Ausschaltung des Stroms mit einem Rotationssystem für Kundengruppen zu reduzieren.
Es gibt fünf Schweregrade, die als Stufen I, II, III, IV und V bezeichnet werden und den Umfang der Betroffenen sowie die Frequenz der Abtrennungen bestimmen. Die Anwendung der programmierten Trennungen durch den PESSE wird von der Gesellschaft Terna beantragt. Diese ist Eigentümerin des nationalen Übertragungsnetzes, welche ein Gleichgewicht zwischen dem benötigten und dem erzeugten Strom gewährleistet. Die Anfrage erfolgt an die Verteilungsnetzbetreiber mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Minuten. Die ARERA (Autorität für Regulierung von Energie, Netz und Umwelt) hat mit der Entscheidung 401/2018/R/eel die Aktualisierung des Anhangs A.20 des Terna-Netzcodes genehmigt, worin die Anzahl der potenziellen Trennungszeiträume von 6 auf 9 erhöht wurde.

Die Anwendung des Plans unterliegt saisonalen Änderungen:
Im Winter, wenn die Winterzeit gilt, sind Trennungen von 7:30 bis 21:00 Uhr vorgesehen.
Im Sommer, wenn die Sommerzeit gilt, sind Trennungen von 9:00 bis 22:30 Uhr vorgesehen.
Aus Gründen der Sicherheit des Elektrizitätsnetzes kann Terna die Anwendung des PESSE auch außerhalb der oben genannten Zeitlimits anfordern. Im Falle der Aktivierung des Plans kann jeder Kunde maximal für drei tägliche, nicht aufeinanderfolgende Schichten (jeweils 90 Minuten) vom Stromnetz getrennt werden.

Der Plan ist derzeit im Zustand INAKTIV.

Rotationsplan (übergeordneter Verteiler VEK):
Übersichtstabelle mit der vorübergehenden Abschaltung von Verbrauchergruppen

Austauschplan der Stromzähler im gesamten Verteilergebiet

Die E-Werk Prad Genossenschaft wird ab Jänner 2024 mit dem Austausch der alten Stromzähler durch die neuen Zähler der 2. Generation beginnen. Die Kunden werden abschnittsweise und durch verschiedenste Informationskanäle wie (Webseite, Amtstafel; persönlich usw.) vom Austausch im Detail in Kenntnis gesetzt.

Der Austausch der Zähler ist kostenlos und es ist nicht erforderlich, dass der Kunde bei der Arbeit anwesend ist. Sollte der Zähler von außen unzugänglich sein, wird mit dem Kunden Kontakt aufgenommen und ein Termin vereinbart.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro: Tel. 0473 616 202